Rechtsprechung
BGH, 12.01.1956 - 4 StR 488/55 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,7655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.12.1953 - 5 StR 521/53
Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 4 StR 488/55
Wie der Bundesgerichtshof (BGHSt 5, 140 ff) abweichend vom Reichsgericht entschieden hat, greifen die für den Gesetzgeber bei Aufstellung des Antragserfordernisses maßgebenden Erwägungen bei der Verhängung der Sicherheitsmaßnahme gemäß § 42 StGB nicht durch.Für die Frage, ob der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt es somit in der Regel entscheidend auf die Art der Geisteskrankheit an und nicht auf den gefährlichen Charakter derjenigen Tat, die er als Ausfluß seiner Krankheit bereits verübt hat (RGSt 69, 243 f; BGHSt 5, 140 ff).
- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 4 StR 488/55
Diese Auffassung wird auch überwiegend im Schrifttum vertreten (Schönke-Schröder StGB 7. Aufl 1954 § 42 b Anm III 1 e mit Nachweisen. Die im Urteil des Landgerichts angeführte Entscheidung (BGHSt 1, 385 [BGH 15.11.1951 - 3 StR 821/51]) bezieht sich auf einen anderen Fall [Verurteilung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher gemäß § 20 a StGB]).